- Sie können bis zu einem Drittel des Stiftungsertrages für persönliche Zwecke, z.B. die Versorgung eines Hinterbliebenen einsetzen.
- Aus diesem Drittel kann aber auch z.B. die Grabpflege finanziert werden. Auf Wunsch wir die Grabpflege von der Caritas übernommen.
- Besonders bei der Gründung einer Stiftung hilft das Finanzamt kräftig mit, indem es den ersten Stiftungsbetrag besonders steuerlich abzugsfähig stellt.
- Weitere Kapitalzuflüsse können bis zu einem begrenzten Umfang steuerlich in Abzug gebracht werden.
- Ihr Vermögen kann bei der Bank Ihrer Wahl, aber nur in geprüft sicheren Anlagen verbleiben.
Die Satzung als PDF ...